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Ratgeber · Gewerbeversicherungen

Ratgeber Gewerbeversicherungen

Für wen das Thema wichtig ist, worauf es ankommt, typische Fehler und Antworten auf häufige Fragen.

Für wen

Für wen das besonders wichtig ist.

Gründerinnen und Gründer

Von Anfang an das Wichtigste absichern, ohne Geld für Überflüssiges auszugeben.

Handwerk

Arbeit beim Kunden, fremde Schlüssel, Werkzeug im Fahrzeug. Mehr zum Handwerk

Gastronomie

Gäste, Küche, Kühlware und die eigenen Räume. Mehr zur Gastronomie

Einzelhandel

Kundenverkehr, Ware, Schaufenster. Mehr zum Einzelhandel

Dienstleister und Agenturen

Beratung, Projekte, Daten. Mehr für Dienstleister

Gut zu wissen

Worauf es ankommt.

Reine Vermögensschäden

Wer berät, plant oder verwaltet, kann Kunden auch ohne Personen- oder Sachschaden finanziell schaden. Das deckt die Betriebshaftpflicht meist nicht, dafür gibt es die Vermögensschaden- oder Berufshaftpflicht.

Branchenspezifische Risiken

Handwerk: Schäden an bearbeiteten Sachen und Schlüsselverlust. Handel: Produkthaftung. Gastronomie: Inhalt und Betriebsunterbrechung. Beratung: Vermögensschäden. Online-Geschäft: Daten und Erreichbarkeit.

Versicherungssumme

Personenschäden sind am teuersten, weil Behandlung, Verdienstausfall und Renten zusammenkommen. Eine zu niedrige Summe ist einer der teuersten Fehler, denn alles darüber zahlst du selbst.

Pflichtversicherungen

Für die meisten Selbstständigen ist die Betriebshaftpflicht nicht vorgeschrieben. Für einige Berufe schreiben Gesetz oder Berufsordnung eine Haftpflicht vor, und viele Auftraggeber und Vermieter verlangen einen Nachweis.

Was nicht versichert ist

Eigene Schäden in der Haftpflicht, die Nachbesserung der eigenen Arbeit, Vorsatz. Im Rechtsschutz gelten Wartezeiten, Vorvertraglichkeit wie im privaten Bereich.

Veränderungen melden

Neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeitende, ein neuer Standort: Was nicht im Vertrag steht, ist womöglich nicht versichert. Einmal im Jahr kurz prüfen lohnt sich.

Aus der Praxis

Häufige Fehler.

Mit der Privathaftpflicht arbeiten

Berufliche Schäden sind dort in der Regel nicht versichert.

Versicherungssumme zu knapp

Was über der Summe liegt, zahlst du selbst.

Inhalt ohne Betriebsunterbrechung

Die Einrichtung wird ersetzt, die laufenden Kosten während der Schließung nicht.

Veränderungen nicht melden

Neue Tätigkeiten, mehr Personal, neuer Standort: Was nicht im Vertrag steht, ist womöglich nicht versichert.

Häufige Fragen

Was mich Menschen dazu fragen.

„Welche Versicherung brauche ich als Selbstständiger zuerst?“

Meist die Betriebshaftpflicht, sobald du Kundenkontakt hast oder bei Kunden arbeitest, denn die Haftung ist unbegrenzt. Danach hängt es von deinem Betrieb ab: Inhalt und Betriebsunterbrechung bei Räumen und Waren, Rechtsschutz bei Mitarbeitenden und Verträgen.

„Zahlt die Betriebshaftpflicht, wenn meine Arbeit mangelhaft ist?“

Nein. Die Nachbesserung ist Teil deiner Vertragspflicht. Versichert sind Schäden, die durch die mangelhafte Arbeit an anderen Sachen oder Personen entstehen.

„Was ist der Unterschied zwischen Firmenrechtsschutz und Firmenvertragsrechtsschutz?“

Der Firmenrechtsschutz deckt typische Bereiche wie Arbeitsrecht oder Schadensersatz. Streit aus Verträgen mit Kunden und Lieferanten muss oft gesondert als Vertragsrechtsschutz vereinbart werden.

„Ist meine Einrichtung über die Betriebshaftpflicht versichert?“

Nein, die Haftpflicht zahlt Schäden bei anderen. Eigene Sachen schützt die Inhaltsversicherung.

„Brauche ich eine Betriebsunterbrechungsversicherung?“

Wenn dein Umsatz an Räumen, Maschinen oder Waren hängt und laufende Kosten hoch sind, oft ja. Sie greift in der Regel nach einem versicherten Sachschaden.

„Sind meine Mitarbeitenden mitversichert?“

In der Betriebshaftpflicht in der Regel ja. Prüfe, ob auch Aushilfen, Praktikanten und Subunternehmer erfasst sind.

Persönlich

Lieber im Gespräch klären?

Kostenlos und unverbindlich, per Telefon, Video oder vor Ort in Nürnberg.

Quellen

Stand: 29. Oktober 2026. Verfasst von Galal Sattar, Versicherungsfachmann in Nürnberg. Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung. Leistungen, Wartezeiten und Ausschlüsse richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Als gebundener Versicherungsvertreter biete ich die Produkte der Versicherer an, für die ich tätig bin, siehe Erstinformation.