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Ratgeber · Versicherungen für das Handwerk
Ratgeber Versicherungen für das Handwerk
Für wen das Thema wichtig ist, worauf es ankommt, typische Fehler und Antworten auf häufige Fragen.
Für wen
Für wen das besonders wichtig ist.
Maler, Elektriker, Installateure, Fliesenleger.
Schreinereien, Metallbau, Kfz.
Kein Team, das einspringt, wenn du ausfällst.
Haftung für deren Fehler, Arbeitsrecht.
Gut zu wissen
Worauf es in deiner Branche ankommt.
Die eigene mangelhafte Arbeit nachzubessern ist nie versichert. Versichert sind Folgeschäden an anderen Sachen.
Muss eine Schließanlage getauscht werden, wird es teuer. Ob das versichert ist, steht im Vertrag.
Prüfe, ob Schäden durch beauftragte Subunternehmer mitversichert sind.
Wer über die Grenze arbeitet, braucht oft eine Erweiterung.
Aus der Praxis
Häufige Fehler.
Gerade im Handwerk der häufigste Streitpunkt im Schadenfall.
Eigene Sachen sind dort nie versichert.
Wer zusätzlich etwa Dachdecker- oder Abbrucharbeiten übernimmt, muss das melden.
Häufige Fragen
Was mich Menschen dazu fragen.
„Was sind Tätigkeitsschäden?“
Schäden an Sachen, an denen du gerade arbeitest, etwa das Auto in der Werkstatt. Sie sind nicht in jedem Vertrag enthalten.
„Zahlt die Betriebshaftpflicht, wenn meine Arbeit mangelhaft ist?“
Nein, die Nachbesserung ist deine Vertragspflicht. Versichert sind Folgeschäden an anderen Sachen oder Personen.
„Ist Werkzeug im Firmenwagen versichert?“
Nicht über die Haftpflicht. Dafür gibt es eigene Versicherungen mit eigenen Bedingungen, etwa zur Sicherung im Fahrzeug.
„Sind Subunternehmer mitversichert?“
Das hängt vom Vertrag ab. Prüfe es ausdrücklich.
„Womit sollte ich anfangen?“
Mit der Betriebshaftpflicht und den Bausteinen, die zu deinem Gewerk passen.
Persönlich
Lieber im Gespräch klären?
Kostenlos und unverbindlich, per Telefon, Video oder vor Ort in Nürnberg.
Quellen
- § 823 BGB – Schadensersatzpflicht
- § 100 VVG – Leistung des Versicherers in der Haftpflichtversicherung
Stand: 29. Oktober 2026. Verfasst von Galal Sattar, Versicherungsfachmann in Nürnberg. Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung. Leistungen, Wartezeiten und Ausschlüsse richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Als gebundener Versicherungsvertreter biete ich die Produkte der Versicherer an, für die ich tätig bin, siehe Erstinformation.