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Aus der Praxis · Rechtsschutz · Verkehr

Verkehrsunfall: Wer zahlt deinen Anwalt, und was ändert sich bei Mitschuld?

Von Galal Sattar · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Bei einem Unfall, an dem du keine Schuld hast, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners deinen Schaden ersetzen, und dazu gehören auch die Kosten für deinen Anwalt. Bekommst du eine Mitschuld, zahlt sie nur entsprechend der Haftungsquote: Den Rest des Schadens und einen Teil deiner Anwaltskosten trägst du selbst. Ein Verkehrsrechtsschutz kann diese Kosten übernehmen, aber nur für Unfälle, die nach Vertragsbeginn passieren.

Nach einem Unfall regeln viele alles allein mit der Versicherung der anderen Seite: Reparatur, Gutachten, Mietwagen. Dass sie sich dafür einen Anwalt nehmen dürften, den die Gegenseite bezahlt, wissen die wenigsten. Und dann kommt manchmal ein Brief mit dem Wort „Mitschuld“. Hier erkläre ich dir, was in beiden Fällen gilt.

Wie oft kracht es eigentlich?

2025 hat die Polizei in Deutschland rund 2,52 Millionen Unfälle aufgenommen, das sind im Schnitt fast 7.000 am Tag. Bei rund 297.000 Unfällen wurden Menschen verletzt oder getötet, bei den übrigen rund 2,22 Millionen blieb es beim Sachschaden. Ein Unfall ist also kein seltenes Pech, sondern Alltag auf deutschen Straßen.

Wer zahlt, wenn du keine Schuld hast?

Deine Ansprüche richtest du direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Das Gesetz erlaubt das ausdrücklich, du musst dich nicht an den Fahrer selbst halten. Ersetzt werden alle Schäden, die durch den Unfall entstanden sind, zum Beispiel:

  • Reparaturkosten und Wertminderung,
  • die Kosten für einen Gutachter,
  • ein Mietwagen oder Nutzungsausfall für die Zeit ohne Auto,
  • Abschleppkosten und eine Unkostenpauschale,
  • Schmerzensgeld, wenn du verletzt wurdest,
  • und die Kosten für deinen Anwalt.

Den Anwalt suchst du dir selbst aus. Gerade wenn die andere Versicherung kürzt, den Hergang anzweifelt oder sich Zeit lässt, ist das oft der einfachere Weg.

Was bedeutet Mitschuld?

Sind mehrere Autos beteiligt, wird der Schaden danach verteilt, wer ihn überwiegend verursacht hat. Das Ergebnis ist die Haftungsquote, zum Beispiel 70 zu 30 oder 50 zu 50. Die Versicherung der Gegenseite zahlt dann nur ihren Anteil.

Wichtig zu wissen: Als Halter haftest du schon deshalb, weil dein Auto im Verkehr unterwegs ist, auch ohne eigenen Fehler. Man spricht von der Betriebsgefahr. Ganz frei davon bist du nur, wenn der Unfall für dich ein unabwendbares Ereignis war, du also jede gebotene Sorgfalt beachtet hast. Deshalb landen auch Fahrer, die sich korrekt verhalten haben, manchmal bei einer Teilschuld.

Was heißt das für deine Kosten?

Ein Beispiel mit ausgedachten Zahlen: Dein Schaden beträgt 6.000 €, die Haftungsquote liegt bei 50 zu 50. Dann zahlt die Versicherung der Gegenseite 3.000 €, die andere Hälfte bleibt bei dir. Auch deine Anwaltskosten erstattet sie nur entsprechend der Haftungsquote. Den Rest zahlst du selbst.

Geht der Streit vor Gericht und gewinnt jede Seite nur teilweise, werden auch die Gerichts- und Anwaltskosten im Verhältnis geteilt. Aus einem Blechschaden kann so schnell eine Rechnung werden, mit der niemand gerechnet hat.

Was übernimmt ein Verkehrsrechtsschutz?

Ein Verkehrsrechtsschutz zahlt, je nach Tarif, die Kosten, die du brauchst, um deine Rechte nach einem Unfall durchzusetzen oder dich zu verteidigen:

  • deinen Anwalt, den du frei wählen kannst,
  • Gerichtskosten und vom Gericht beauftragte Sachverständige,
  • die Kosten der Gegenseite, wenn du einen Prozess verlierst.

Er hilft nicht nur bei Unfällen, sondern zum Beispiel auch bei Streit mit der Werkstatt oder beim Autokauf und bei Bußgeldverfahren. Welche Bereiche genau dazugehören, steht in den Bedingungen. Mehr zu den Bausteinen findest du auf meiner Seite zur Rechtsschutzversicherung.

Wann muss der Schutz bestehen?

Hier liegt der Haken, den viele zu spät bemerken: Versichert sind nur Rechtsfälle, die nach Vertragsbeginn eintreten. Bei einem Unfall ist das der Tag, an dem es kracht. Wartezeiten von oft drei Monaten sind vor allem im Arbeits-, Vertrags- und Wohnungsrechtsschutz üblich, im Verkehrsbereich verzichten viele Tarife darauf. Der Unfall selbst muss aber trotzdem nach dem Beginn des Vertrags passieren. Für einzelne Fälle wie Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es Angebote, die auch einen früheren Fall übernehmen, dafür bindest du dich meist länger. Wie Wartezeiten und Vorvertraglichkeit allgemein funktionieren, liest du im Beitrag Rechtsschutzversicherung: Wartezeiten und Ausschlüsse.

Was du direkt nach einem Unfall tun kannst

  • Unfallstelle sichern und bei Verletzten die Polizei und den Rettungsdienst rufen.
  • Fotos von der Lage der Fahrzeuge, den Schäden und der Umgebung machen.
  • Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung der Gegenseite notieren, ebenso Zeugen.
  • Deine eigene Versicherung informieren, auch wenn du dich im Recht fühlst.
  • Bei Streit über Schuld oder Höhe früh einen Anwalt fragen, statt alles allein zu verhandeln.

Häufige Fragen

Darf ich mir nach einem unverschuldeten Unfall einen Anwalt nehmen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten zum Schaden, den die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzen muss. Eine eigene Rechtsschutzversicherung brauchst du dafür nicht.

Wer zahlt meinen Anwalt, wenn ich eine Mitschuld habe?

Die Versicherung der Gegenseite erstattet deine Anwaltskosten nur entsprechend der Haftungsquote. Den Rest zahlst du selbst, außer du hast einen Verkehrsrechtsschutz, der den Fall übernimmt.

Hilft mir ein Verkehrsrechtsschutz auch für einen Unfall, der schon passiert ist?

In der Regel nicht. Versichert sind Rechtsfälle, die nach Beginn des Versicherungsschutzes eintreten. Bei einem Unfall zählt der Tag des Unfalls.

Bin ich als Radfahrer oder Fußgänger auch geschützt?

Wirst du als Radfahrer oder Fußgänger von einem Auto verletzt, kannst du deine Ansprüche ebenfalls direkt bei dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Viele Verkehrsrechtsschutz-Tarife gelten auch, wenn du zu Fuß, mit dem Rad oder als Fahrgast unterwegs bist. Das steht in den Bedingungen deines Tarifs.

Persönlich

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