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Ratgeber · Kranken- und Zusatzversicherungen

Ratgeber Kranken- und Zusatzversicherungen

Für wen das Thema wichtig ist, worauf es ankommt, typische Fehler und Antworten auf häufige Fragen.

Für wen

Für wen das besonders wichtig ist.

Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze

Ein Wechsel ist möglich, aber eine Entscheidung für Jahrzehnte.

Selbstständige und Gründer

Freie Wahl zwischen gesetzlich und privat, dazu die Frage nach dem Krankentagegeld.

Gesetzlich Versicherte

Zusatzversicherungen schließen gezielt Lücken, etwa beim Zahnersatz.

Familien

Gesetzlich oft beitragsfreie Familienversicherung, privat ein Vertrag je Person.

Beamtinnen und Beamte

Beihilfe vom Dienstherrn plus private Versicherung für den Rest.

Gut zu wissen

Worauf es ankommt.

Leistungen

In der privaten Krankenversicherung und in Zusatztarifen gilt, was im Vertrag steht. Lies nicht nur die Überschrift, sondern die Leistungsbeschreibung: Prozentsätze, Höchstbeträge, Ausschlüsse.

Wartezeiten

Gesetzlich höchstens drei Monate allgemein und acht Monate für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie (§ 197 VVG). Viele Tarife verzichten ganz oder teilweise darauf.

Leistungsgrenzen

Viele Zusatztarife begrenzen die Erstattung in den ersten Jahren auf feste Höchstbeträge. Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind in der Regel nicht versichert.

Gesundheitsfragen

Für die private Krankenversicherung und die meisten Zusatztarife gibt es Gesundheitsfragen. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen. Antworte vollständig und ehrlich.

Entscheidung auf Dauer

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist meist eine Entscheidung für Jahrzehnte. Plane ihn so, als gäbe es keinen Weg zurück.

Selbstständige

Ob gesetzlich oder privat: Prüfe, ob du bei längerer Krankheit Geld bekommst, über das Krankengeld der Kasse (Wahlerklärung) oder ein Krankentagegeld.

Aus der Praxis

Häufige Fehler.

Nur auf den Beitrag im ersten Jahr schauen

Entscheidend ist, wie der Vertrag in 20 Jahren und im Ruhestand passt.

Zusatzversicherung zu spät

Ist die Behandlung schon angeraten, ist sie nicht mehr versichert.

Gesundheitsfragen ungenau

Vorerkrankungen gehören vollständig in den Antrag.

Leistungsgrenzen übersehen

Viele Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten Jahren.

Häufige Fragen

Was mich Menschen dazu fragen.

„Wer darf 2026 in die private Krankenversicherung wechseln?“

Angestellte mit einem regelmäßigen Jahresgehalt über 77.400 € (6.450 € im Monat), Selbstständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen. Ob und zu welchem Beitrag ein Versicherer dich aufnimmt, hängt von der Gesundheitsprüfung ab.

„Wie lang sind die Wartezeiten bei Zusatzversicherungen?“

Gesetzlich höchstens drei Monate allgemein und acht Monate für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Viele Tarife verzichten darauf.

„Zahlt eine Zahnzusatzversicherung für eine Behandlung, die schon geplant ist?“

In der Regel nein. Versichert sind Behandlungen, die erst nach Vertragsbeginn angeraten werden.

„Ist die private Krankenversicherung immer günstiger?“

Nein. Für junge, gesunde Singles ist sie zu Beginn oft günstiger. Mit Kindern, Vorerkrankungen oder im Alter kann die gesetzliche Kasse die bessere Wahl sein.

„Kann ich später zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?“

Nur unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn das Gehalt eines Angestellten unter die Grenze fällt. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen.

„Brauche ich als gesetzlich Versicherter überhaupt eine Zusatzversicherung?“

Nicht zwingend. Sinnvoll ist sie dort, wo dir die gesetzlichen Leistungen nicht reichen und du die Differenz nicht selbst tragen willst, oft beim Zahnersatz.

Persönlich

Lieber im Gespräch klären?

Kostenlos und unverbindlich, per Telefon, Video oder vor Ort in Nürnberg.

Quellen

Stand: 29. Oktober 2026. Verfasst von Galal Sattar, Versicherungsfachmann in Nürnberg. Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung. Leistungen, Wartezeiten und Ausschlüsse richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Als gebundener Versicherungsvertreter biete ich die Produkte der Versicherer an, für die ich tätig bin, siehe Erstinformation.