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Ratgeber · Familien- und Existenzabsicherung
Ratgeber Familien- und Existenzabsicherung
Für wen das Thema wichtig ist, worauf es ankommt, typische Fehler und Antworten auf häufige Fragen.
Für wen
Für wen das besonders wichtig ist.
Mit dem ersten Kind ändert sich, wer von wessen Einkommen abhängt.
Ein Einkommen trägt alles. Fällt es aus, gibt es keinen zweiten Plan.
Die Rate läuft weiter, auch wenn ein Einkommen wegfällt.
Jung und gesund ist ein guter Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit und Unfall.
Ohne Arbeitgeber gibt es weniger Absicherung von außen.
Gut zu wissen
Worauf es ankommt.
Bei Berufsunfähigkeit und Unfall stellt der Versicherer beim Abschluss Gesundheitsfragen. Beantworte sie vollständig und ehrlich, sonst riskierst du im Ernstfall den Schutz.
Der Gesundheitszustand beim Abschluss zählt. Wer jung und gesund ist, hat meist bessere Chancen auf guten Schutz zu tragbarem Beitrag.
Gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen, Erwerbsminderungsrente unter strengen Voraussetzungen (§ 43 SGB VI). Das reicht für den gewohnten Lebensstandard oft nicht.
Die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit haben Krankheiten als Ursache, nicht Unfälle. Eine Unfallversicherung ersetzt deshalb keine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wer verdient was, wer ist wovon abhängig, was ist schon über den Arbeitgeber abgesichert? Diese Fragen klären wir, bevor wir über Verträge reden.
Hochzeit, Geburt, Hauskauf, Jobwechsel: Mit jeder Veränderung ändert sich, was abgesichert sein sollte.
Aus der Praxis
Häufige Fehler.
Die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit haben Krankheiten als Ursache, keine Unfälle.
Unvollständige Angaben können den Schutz im Ernstfall gefährden.
Unfälle in der Freizeit sind gesetzlich nicht versichert.
Hochzeit, Geburt, Hauskauf: Die Absicherung von gestern passt nicht automatisch zu heute.
Häufige Fragen
Was mich Menschen dazu fragen.
„Brauchen Kinder eine eigene Unfallversicherung?“
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Kita, Schule und den Weg dorthin, nicht die Freizeit. Ob eine private Kinderunfallversicherung sinnvoll ist, hängt davon ab, was bei bleibenden Folgen auf euch zukäme.
„Reicht eine Unfallversicherung statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung?“
Nein. Die Unfallversicherung zahlt nur nach Unfällen. Viele Fälle von Berufsunfähigkeit haben Krankheiten als Ursache.
„Was zahlt der Staat, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?“
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn du weniger als sechs bzw. drei Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen kannst (§ 43 SGB VI). Den eigenen Beruf schützt sie nur noch für vor dem 2. Januar 1961 Geborene.
„Ist die ganze Familie in einer Haftpflicht versichert?“
In einem Familientarif in der Regel ja: Partner und Kinder, auch volljährige Kinder in der ersten Ausbildung. Die Details stehen in den Bedingungen.
„Womit sollten wir anfangen?“
Mit der Haftpflicht und der Frage, wie das Einkommen gesichert ist. Danach kommen Unfall und weitere Bausteine. Auch ‚das brauchen wir nicht‘ ist ein mögliches Ergebnis.
„Kann ich auch mit Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen?“
Manchmal, mit Zuschlag oder Ausschluss, manchmal nicht. Das hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist, die Gesundheitsfragen vollständig zu beantworten.
Persönlich
Lieber im Gespräch klären?
Kostenlos und unverbindlich, per Telefon, Video oder vor Ort in Nürnberg.
Quellen
- § 172 VVG – Leistung des Versicherers in der Berufsunfähigkeitsversicherung
- § 178 VVG – Leistung des Versicherers in der Unfallversicherung
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung
- § 240 SGB VI – Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
- § 2 SGB VII – Versicherung kraft Gesetzes
- § 823 BGB – Schadensersatzpflicht
Stand: 29. Oktober 2026. Verfasst von Galal Sattar, Versicherungsfachmann in Nürnberg. Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung. Leistungen, Wartezeiten und Ausschlüsse richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Als gebundener Versicherungsvertreter biete ich die Produkte der Versicherer an, für die ich tätig bin, siehe Erstinformation.