Umsatzsteuer beim Kauf
- Anlagegoldumsatzsteuerfrei
Barren mit mindestens 995 Tausendstel Feingehalt und bestimmte Goldmünzen (§ 25c UStG).
- Silber, Platin, PalladiumBefreiung gilt nicht
Beim Kauf von Silber fällt in der Regel Umsatzsteuer an.
Für Anlagegold zahlst du beim Kauf keine Umsatzsteuer: Barren mit mindestens 995 Tausendstel Feingehalt und bestimmte Goldmünzen sind nach § 25c UStG umsatzsteuerfrei. Für Silber, Platin und Palladium gilt diese Befreiung nicht.
Bei Silber vergrößert die Umsatzsteuer den Abstand zum Marktpreis. Auch bei Versand und Auslieferung kann bei Silber gegebenenfalls Umsatzsteuer anfallen.
Gewinne beim Verkauf
Bei physischem Gold und Silber im Privatvermögen sind Gewinne steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Für deinen Einzelfall fragst du am besten deine Steuerberatung.
Steuern im Sparplan-Rechner
Der Sparplan-Rechner rechnet ohne Steuern: Steuern und Versandkosten sind nicht enthalten.
Verfasst von Galal Sattar, Stand: 31. Oktober 2026.